26 Februar 2014

Der Lillemors Buecher Blog so wie er war.....

Der Blog von Lillemors Frauenbuchladen kann so wie bisher nicht mehr weitergefuehrt werden. 



Es ist ein Gerichtsurteil ergangen, das die Wiedergabe von Rezensionen fuer Buecher sowohl auf der Verlagsseite als auch fuer den Buchhandel verbietet, sofern keine Lizenzen fuer die Urheberrechte vergeben wurden.

Hierzu gibt es eine Stellungnahme des Boersenvereins ( Der Verband vertritt die Interessen von rund 5.400 Verlagen, Buchhandlungen, Antiquariaten, Zwischenbuchhandlungen und Verlagsvertretern.)


Im Namen des Volkes
"Börsenverein nimmt zu Rezensionsurteil des Landgerichts München Stellung
"Die Zusammenarbeit wird durch dieses Urteil nicht einfacher"
Der Börsenverein nimmt zum gestrigen Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und dem Internet-Buchhändler buch.de Stellung. In dem Verfahren ging es um die Verwendung von Zeitungsrezensionen im Online-Buchhandel.

Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

"Die Zusammenarbeit zwischen Buchverlagen und dem Literaturfeuilleton wird durch dieses Urteil nicht einfacher werden. Die urheberrechtliche Würdigung, dass bei der Verwendung längerer Auszüge aus Rezensionen ein eigenständiges Urheberrecht greift, ist dabei unumstritten. Bedauerlich ist, dass das symbiotische Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen nach diesem Urteil faktisch aufgekündigt ist."

Das Urteil ist hier nachzulesen.



Zitat aus dem Interview mit dem Justiziar des Boersenvereins:

13.02.2014Rezensionsstreit zwischen "FAZ" und buch.de
"Verlage müssen vorsichtig sein – auch bei der Printwerbung"

"Vor dem Münchner Landgericht streiten "FAZ" und buch.de über die Verwendung von Zeitungsrezensionen im Online-Buchhandel – mit Folgen für die gesamte Branche. Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang über den Grundsatzcharakter des Rechtsstreits, in dem das Gericht gestern Abend ein Grundurteil verkündet hat."

....."Wie groß ist die Verunsicherung in der Branche? Die Telefone in der Rechtsabteilung stehen vermutlich nicht still, oder?
Es rufen in der Tat sehr viele Verlage und Buchhandlungen an. Dass die Barsortimente und das VLB vorsorglich alle Rezensionen aus ihren Datenbanken entfernt haben, ist eine schmerzliche Konsequenz für den gesamten Buchhandel. Die meisten Online-Plattformen sind derzeit mindestens vorübergehend weitgehend frei von Rezensionsausschnitten. Damit muss der unabhängige Buchhandel einen Wettbewerbsnachteil hinnehmen, was sehr ärgerlich ist. Und in gleichem Maße ist es ein Unglück für die Kultur, mit der bisher in Medien mit dem Buch umgegangen wird. Denn die angestoßenen Entwicklungen können dazu führen, dass das Feuilleton und alle, die für es arbeiten, einen deutlichen Wahrnehmungs- und Bedeutungsverlust hinnehmen müssen."....

......."Wie geht es in dem Verfahren jetzt konkret weiter?
Zunächst ist das Urteil ja noch so frisch, dass alle es gerade erst ein Mal lesen konnten. Eine vertiefte Prüfung konnte also noch nicht stattfinden und wird nun als Erstes auf der Agenda stehen. Das gilt umso mehr, als das Verfahren auf Beklagtenseite ja nicht nur buch.de, sondern auch Libri, KNV, die MVB und den S. Fischer Verlag als Streitverkündete betrifft. Hier wird man zunächst entscheiden müssen, ob gegen das Grundurteil Berufung eingelegt wird oder nicht. Dabei wird auch von Bedeutung sein, ob die "FAZ" weiter an ihren aus unserer Sicht überzogenen Schadensersatzforderungen festhält oder ob eine kurzfristige Beilegung gelingt."

nicht mehr moeglich mit Buchrezensionen :(
Unsere Konsequenz kann jetzt nur sein, dass wir den Blog in seiner bisherigen Art einstellen muessen. 
 

1 Kommentar:

  1. Schade!
    Habe mir immer gerne die Buchbesprechungen durchgelesen und danach das eine oder andere Buch auf meiner "Will-lesen-Liste" vermerkt.

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